Erfolgsbasierte Fördermittelberatung für Unternehmen aus Chemie, IT, produzierendem Gewerbe und technische Startups – risikofrei und effizient

Nutzen Sie das Forschungszulagengesetz (FZulG), um bis zu 35% Ihrer Forschungsausgaben zurückzuerhalten. Ideal für Unternehmen mit hohen Investitionen in Personal, Laborausstattung, Maschinen oder ausgelagerter Forschung. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie bei der Beantragung und sichern Ihre maximale Förderung.

Das Forschungszulagengesetz im Überblick

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) bietet eine Rückerstattung von bis zu 35% Ihrer Forschungsausgaben. Es richtet sich an Unternehmen mit hohen Forschungskosten, besonders in den Bereichen Chemie, IT, produzierendes Gewerbe und technische Startups. Die Förderung gilt auch für gescheiterte Projekte und rückwirkend für drei Jahre.

Bis zu 35% Förderung ihrer Forschungskosten

Optimieren Sie Ihre Forschungsausgaben mit der FZulG-Förderung von bis zu 35% Ihrer förderfähigen Kosten. Diese steuerliche Entlastung ist besonders wertvoll für Unternehmen mit hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Bis zu 3 Jahre rückwirkend

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Forschungsausgaben rückwirkend für bis zu drei Jahre geltend zu machen. Dies ermöglicht Ihnen, für laufende und vergangene Projekte von der Forschungszulage zu profitieren.

3.500.000€ maximale Förderung pro Jahr

Profitieren Sie von einer großzügigen jährlichen Förderung für jährliche Ausgaben von bis zu 10 Millionen Euro. Diese Unterstützung hilft Ihnen, auch umfangreiche Forschungsvorhaben effektiv zu finanzieren und Ihre Innovationskraft zu stärken.

Wie kommen Sie an Ihre Förderung?

Eine professionelle Fördermittelberatung ist entscheidend, um den komplexen Prozess der FZulG-Förderung erfolgreich abzuschließen.

Ihr Vorteil: Wir stellen unsere Rechnung erst bei bestätigter Rückzahlung durch das Finanzamt. Dies bietet Ihnen ein risikofreies Engagement.

Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle

Die Bescheinigungsstelle prüft und bestätigt, ob Ihre Projekte förderfähig sind. Eine erfolgreiche Bestätigung ist der erste Schritt zur Erlangung der Forschungszulage und gewährleistet, dass Ihre Projekte den Anforderungen entsprechen.

Durchsetzung Ihres Anspruchs beim Finanzamt

Nach der Bestätigung durch die Bescheinigungsstelle reichen wir die notwendigen Unterlagen beim Finanzamt ein und vertreten Ihren Antrag, um die Rückzahlung Ihrer Forschungsausgaben zu sichern. Erst nach der Bestätigung durch das Finanzamt erfolgt unsere Abrechnung – Ihr Vorteil: Keine Kostenrisiken vorab.

Verpassen Sie nicht die Chance, Ihre Forschungskosten erheblich zu reduzieren

Viele Unternehmen nutzen ihre Fördermöglichkeiten nicht – Lassen Sie sich nicht diese Vorteile entgehen!

Obwohl das Forschungszulagengesetz (FZulG) seit 2020 erhebliche Steuererleichterungen bietet, wissen viele Unternehmen nicht, dass sie bis zu 35% ihrer Forschungskosten zurückerhalten können. Besonders Unternehmen in der Chemiebranche, der IT, im produzierenden Gewerbe und bei technischen Startups lassen wertvolle Fördermöglichkeiten ungenutzt.

Die Grafik zeigt die Top 10 Branchen, die das FZulG bereits erfolgreich nutzen, darunter IT-Dienstleister, Chemieunternehmen und Maschinenbauer. Sie verdeutlicht, wie weit verbreitet die Förderung ist und welche Potenziale auch Ihr Unternehmen nutzen könnte. Diese Branchen haben erkannt, wie sie ihre Innovationskosten deutlich reduzieren können – verpassen Sie nicht diese Möglichkeit!

Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
2.307
Maschinenbau
1.386
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
592
Informationsdienstleistungen
569
Forschung und Entwicklung (eigenständige Dienstleister)
524
Herstellung von Metallerzeugnissen
398
Herstellung von sonstigen Waren
368
Herstellung von sonstigen Waren
368
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
340
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
322
Gesundheitswesen
261

Quelle: Statistik der BSFZ für den Zeitraum vom 16.09.2020 bis zum 30.09.2023 (22.654 FuE-Vorhaben)

Über uns

Wir sind Ihr Partner für Fördermittelberatung aus Leipzig, spezialisiert auf Forschungskosten-Förderung für Unternehmen aus Chemie, IT, produzierendem Gewerbe und technischen Startups. Mit unserer regionalen Verankerung und deutschlandweiten Projekten bieten wir Ihnen fundierte Expertise und maßgeschneiderte Lösungen.

Unsere Zertifikate und Mitgliedschaften

Unsere Leistungen – Fördermittelberatung FZulG

Unsere umfassende Beratung hilft Ihnen, Ihre Forschungsausgaben optimal fördern zu lassen. Von der Antragstellung bei der BSFZ bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Finanzamt – wir sind Ihr Partner für eine erfolgreiche Fördermittelbeantragung.

Beratung und Technischer Antrag

Kompetente Beratung um die größtmögliche Summe für Sie zu erzielen.
Im Anschluss: Detaillierte und spezifische Antragstellung für komplexe Projekte.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Unterstützung bei der Einreichung und Vertretung der Anträge auf Förderung über die Forschungszulage.

Erfolgsbasierte Abrechnung

Für Sie entstehen keine Kosten, bis Sie die Rückzahlung durch das zuständige Finanzamt bestätigt bekommen.

Ihre Vorteile mit der HELO Systems Fördermittelberatung zum FZulG auf einen Blick

Doppelte Expertise durch uns als Fördermittelberater und unserem Partnern BII aus der Steuerberatung.

Echte Erfolgsbasierte Vergütung bei Bestätigung durch das Finanzamt

+10 Jahre Erfahrung in der Fördermittelberatung

Erfolgreiche Förderprojekte aus verschiedenen Branchen

Unsere Kunden profitieren von erfolgreichen Förderprojekten und maßgeschneiderter Beratung. Lesen Sie, wie wir anderen Unternehmen geholfen haben, ihre Forschungskosten zu maximieren.

Referenz

„Die Forschungszulage unterstützt die experimentelle Entwicklung der Alpine Information and Alerting Technology ALINA. Diese informiert Wanderer sowie Bergsteiger und lokalisiert sie in Notfällen auch ohne Mobilfunknetz für eine schnelle und zuverlässige Rettung. Die Anträge bei der Bescheinigungsstelle und dem Finanzamt stellte das Team für uns – dank der Expertise der Fördermittelberater war dazu minimaler Input notwendig und wir konnten uns voll auf unser FuE-Vorhaben konzentrieren.“

Lars Brandies, Inhaber TRACK

Gesamtsumme der mit einer steuerfreien Förderung bewilligten Projekte für unsere Mandanten

> 0

„Das Team hat uns bei der Forschungszulage von A bis Z begleitet und stand uns mit professioneller Beratung zu steuerlichen Fragestellungen immer zur Seite. Mit den Fördermitteln konnten wir das Nutrio Smart Cutting Board für vollautomatisches Food Tracking prototypisch entwickeln. Der Gesundheitsassistent erfasst beim Kochen mit leistungsstarken Sensoren und KI-gestützter Nahrungsmittelerkennung alle konsumierten Lebensmittel sowie darin enthaltene Nährstoffe und Kalorien.“

Philo Boras, Geschäftsführer Aurora Life Science GmbH

„Bisher haben wir um Fördermittel immer einen großen Bogen gemacht, weil die Beantragung meistens komplex und zeitintensiv ist. In Zusammenarbeit mit dem Team wurden alle Anträge für unser Forschungsprojekt mit sehr geringem Aufwand unsererseits erfolgreich gestellt. Im Rahmen der Forschungszulage haben wir so das Zukunftsbild KI-Framework und Toolset konzipiert, mit dem Gestaltungsräume aus der Digitalisierung strategisch genutzt und strukturell in großen Organisationen verankert werden.“

Carsten Fuchs, Geschäftsführer Fuchs von Morgen GmbH

Der Ablauf der Zusammenarbeit

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Unverbindliche Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten.

Technische und finanzielle Beratung

Fachgerechte Unterstützung bei der Antragstellung.

Antragstellung und Betreuung

Vollständige Betreuung bis zur Bewilligung.

Erfolgsbasierte Abrechnung

Nur Kosten bei erfolgreicher Förderung.

Unsere Experten -  Ihre Ansprechpartner

Unsere Experten verfügen über fundiertes Wissen und spezialisierte Kenntnisse in verschiedenen Industrien. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Forschungskosten optimieren.

Thomas Bloch

Unternehmens- und Fördermittelberater

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Michael Reibold

Fördermittelberater für Forschung & Entwicklung sowie Digitalisierung

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FAQ

Förderfähig sind alle einkommensteuerpflichtigen (inkl. KSt) Unternehmen, auch Einzelunternehmer. Auch Unternehmer und Unternehmen mit freiberuflichem Profil sind förderfähig. Letztere müssen aber die Gewinnerzielungsabsicht, wie sie sonst nur von den gewerblichen Unternehmen erwartet wird, nachweisen. Die Einkommensteuerpflicht kann nach Körperschaftsteuergesetz (GmbH, AG), § 15 EstG (e.K., OHG) oder § 18 EstG (Freiberufler) entstehen.

Der Antrag wird nicht auf Grundlage einer Kalkulation gestellt, sondern auf der Grundlage tatsächlich entstandener nachweisbarer Kosten.

Es handelt sich um eine Bundesförderung. Die Entscheidungen und Durchführungen erfolgen durch die Bundesbehörde Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und die örtlich zuständigen Finanzämter.

Das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben muss auf die Gewinnung von neuen Erkenntnissen oder Fertigkeiten für Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gerichtet sein. Es muss planmäßig ablaufen, darf nicht auf bloße kontinuierliche Verbesserungen zur Markteinführung oder Verbesserung der Marktstellung hinauslaufen. Es kann sich um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Forschung handeln. Die Forschung muss nicht zum Erfolg führen, es muss sogar das Risiko des Scheiterns bestehen.

Im Gegensatz zu den meisten Förderungen handelt es sich um eine nachträgliche Förderung. Da es sich um eine Steuererleichterung handelt, kann der Antrag nicht vor Forschungsbeginn gestellt werden, sondern erst nach Ablauf des Steuerjahres, in dem die Aufwendung entstanden ist. 

Der späteste Zeitpunkt ist der Ablauf der steuerlichen Festsetzungsfrist von vier Jahren.

Es können lohnsteuerpflichtige Personalkosten für Forschung, Eigenleistungen des Unternehmers und Kosten für vergebene Forschungsaufträge gefördert werden. Diese Forschungsaufträge können an andere Unternehmen aber auch Hochschulen o.a. Forschungseinrichtungen in EU/EWR/Schweiz vergeben werden.

Die Minderung der Steuerschuld für KMU beträgt 25%, bzw. 35%

  • der Wertminderung der Sachanlagen, die seit dem 28.03.2024 ausschließlich für die Forschung angeschafft oder hergestellt wurden
  • bis 27.03.2024 erteilte Forschungsaufträge 60% Nettokosten, danach 70%
  • bis 27.03.2024 40 Euro pro Arbeitsstunde Unternehmer, danach 70 Euro (max. 40Stunden pro Woche)
  • Bruttolohnkosten ohne Urlaub, Krankheit, steuerfreie geldwerte Vorteile, geleistete Stunden über Arbeitsvertag hinaus (Überstunden, nicht genommener Urlaub) Es ist eine genaue Aufzeichnung der Arbeitsstunden notwendig.

Vorausgesetzt, dass die inhaltlichen Voraussetzungen für ein Forschungs- und Entwicklungsgesetz erfüllt sind und die Kosten nachvollziehbar und plausibel dokumentiert sind, stehen die Chancen sehr gut. Im Gegensatz zu vielen anderen Förderungen ist kein Ermessensspielraum vorgesehen, der von manchen Behörden als Recht zur Willkür interpretiert wird, vorgesehen. Vielmehr handelt es sich um einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Forschungszulagengesetz (FZulG)